Rheincasinos
Erst das Bundesland, dann die Liste.

Impressum

Die Pflichtangaben stehen hier, sobald es sie wirklich gibt. Was heute fehlt, bleibt als offene Lücke sichtbar und wird nicht mit Platzhaltern zugestellt.

Angaben zum Diensteanbieter

§ 5 DDG verlangt von jedem geschäftsmäßigen Onlineangebot klare Angaben darüber, wer es betreibt. Dazu zählen Firma und Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift, ein schneller elektronischer Kontaktweg sowie Registergericht und Registernummer.

Die Gesellschaft, die dieses Angebot tragen soll, ist bisher nicht eingetragen. Deshalb bleibt das Feld leer. Eine Anschrift, hinter der niemand sitzt, wäre keine Formsache. Sie wäre eine falsche Angabe an genau der Stelle, an der du dich auf Richtigkeit verlassen können musst.

Verantwortlich für den Inhalt

§ 18 Abs. 2 MStV betrifft Angebote mit redaktionellem Anspruch. Verlangt wird ein Mensch, der mit Namen und Anschrift für die Texte einsteht und seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat.

Diese Person ist noch nicht bestimmt, also bleibt auch diese Zeile frei. Ein ausgedachter Name in einer Pflichtangabe ist eine Falschinformation und kein Detail, das man später korrigiert.

Warum eine Lücke ehrlicher ist als ein Platzhalter

Diese Seite ordnet Anbieter nach Bundesland und behauptet damit Genauigkeit. Dieselbe Genauigkeit muss für die eigenen Angaben gelten, sonst ist sie nichts wert.

Wer eine Firma nennt, die in keinem Register auftaucht, oder einen Menschen erfindet, den es nicht gibt, schafft nur den Anschein von Ordnung. Solche Zeilen lesen sich seriös und sind es nicht. Eine offene Lücke kannst du erkennen und einordnen. Eine erfundene Zeile prüfst du gar nicht erst, weil sie so wirkt, als sei alles geklärt.

Was hier stehen wird

Sobald die Eintragung vorliegt, erscheinen an dieser Stelle Firma und Rechtsform, der Sitz mit vollständiger Anschrift, das zuständige Registergericht mit Registernummer und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Direkt darunter folgt die Person, die nach § 18 Abs. 2 MStV für den Inhalt geradesteht, mit Namen und ladungsfähiger Anschrift. Dazu kommt ein Weg für Beschwerden, auf dem du auch eine Antwort bekommst. Veröffentlicht wird das an dem Tag, an dem beides feststeht.